Liebe Schulgemeinde,
wie gewohnt, erhalten Sie wieder das Schreiben des Ministers zu den Änderungen der Coronabestimmungen. Danach gilt ab Montag, 02.05.2022 Folgendes:
- Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt ab Montag, den 2. Mai 2022.
- Die Schule stellt den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteren in der Schule Tätigen wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung zur Verfügung. Dieses Angebot gilt für alle o. g. Personen bis zu den Sommerferien 2022 – unabhängig davon, ob sie geimpft, ungeimpft oder genesen sind. Die Tests werden in 5er Packungen für zweieinhalb Wochen in der Schule ausgegeben; die Testungen sollen zu Hause und damit außerhalb der Schulzeit stattfinden.
- Die Inanspruchnahme des Angebots ist freiwillig. Wer von dem Testangebot keinen Gebrauch macht, nimmt gleichwohl am Schulbetrieb teil. Das gilt sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal.
gez.
Hagen Riedemann
(Schulleiter)